Wichtige Informationen (Blauzunge)

Rinderpraxis in Brokstedt

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Gesunde Kühe – Gesunde Leistung

10.09.2024 Wiederkäuer Kurzmitteilung

Aktuelles von der StIKo Vet

Die BTV-3 Fallzahlen in Schleswig-Holstein explodieren. Es gilt weiterhin eine klare Impfempfehlung für alle empfänglichen Tiere.

Wir befinden uns mitten in der Infektionswelle. Wir sehen unterschiedlich starke Verläufe auf den Betreiben. Klar ist jedoch dass die Auswirkungen auf Betrieben die geimpft haben deutlich geringer sind.

Es gilt weiter hin eine klare Impfempfehlung- auch die Stiko-vet spricht diese nachdrücklich aus. Auch wenn der Nachbar schon positive Fälle hat oder Einzeltiere einer Herde schon Symptome zeigen, macht es noch Sinn zu impfen. Der Schutz von empfänglichen Tieren und das verhindern von unnötigem Tierleid steht in einer Situation wie dieser an oberster Stelle.

Stand: 08.08.24 Schleswig-Holstein nicht mehr BTV frei!

Schleswig-Holstein nicht mehr BTV frei!

In den letzten Tagen sind in den Kreisen Nordfriesland, Steinburg und Schleswig-Flensburg Fälle von BTV nachgewiesen worden. 
Damit gilt Schleswig-Holstein nicht mehr als BTV frei. 
 
Hierzu die aktuellen Verbringungsregeln.

Wir können nur nochmals darauf hinweisen in den Dialog mit uns Tierärzten zu gehen um ein Impf-/Schutz-Konzept für den eigenen Betrieb aufzustellen.

BTV Infoschreiben Rinderhalter vom 21. Juni 2024

Liebe Rinderhalter/innen

da die Ausbrüche von Blauzunge mittlerweile das Südufer der Elbe erreicht haben, wird es auch für Schleswig Holstein nochmals aktueller.

Wir wollen daher hier speziell auf die möglichen Auswirkung eines BTV Ausbruchs auf Rinderbestände eingehen.

BTV wird durch Gnitzen übertragen. Der Zeitraum von der Infektion, durch den Stich einer virustragenden Gnitze, bis zur sichtbaren Ausprägung der Erkrankung beträgt 3-12 Tage.
Infizierte Tiere tragen dann 60 - 100 Tage das Virus in sich und wirken damit auch als Virus Reservoir. Saugt bei einem infizierten Rind also wieder eine Gnitze Blut und sticht danach ein anderes Rind in der Herde, kommt es auch hier zur Ansteckung - die Gnitze dient also sofort als Virusüberträger.

BTV-3 führt im Zuge seiner Vermehrungsstrategie im Körper der Tiere, zu Schäden an den Gefäßwänden der kleinsten Gefäße im Körper (Kapillaren). Dadurch entstehen hochgradig schmerzhafte Schwellungen und Rötungen sowie Haut-/Schleimhautveränderungen in diesen Bereichen. Vor allem im Bereich der Zitzen hat das gravierende Auswirkungen auf die Melkbarkeit der Tiere. Betroffene Tiere lassen sich nur eingeschränkt melken und Kühe ihre Kälber und nur eingeschränkt saufen (Mutterkuhhaltung).
Des weiteren können die schmerzhaften Veränderungen an der Maulschleimhaut zu einem massiven Rückgang der Futteraufnahme führen.
Lahmheiten „auf allen 4 Füßen“ durch stark geschwollene, schmerzhafte Kornsäume treten ebenfalls auf. Auch hier sind natürlich wirtschaftliche Konsequenzen zu erwarten.

In den Gebieten in denen im letzen Jahr BTV-3 Fälle aufgetreten sind, waren es vor allem Rinder die älter als 2 Jahre waren die an den Folgen der Erkrankung verendet sind. Die Sterblichkeitsrate ist beim Rind relativ gering. Der Schaden für den Betrieb und das Leid der Tiere beim Auftreten von Symptomen aber trotzdem hoch.

Durch die nun endlich zur Verfügung stehende Impfung, können Tierleid und wirtschaftlicher Schaden verhindert werden.

Für Fragen stehen wir jeder Zeit zur Verfügung

Ihr Rinderpraxis-Brokstedt Team

Aktuelle Meldung vom 06. Juni 2024

Medien-Information

Blauzungenkrankheit: Anwendung von Impfstoffen durch Eilverordnung gestattet

KIEL. Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert darüber, dass die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 07. Juni 2024 gestattet wurde.

„Impfungen stellen den wirksamsten Schutz gegen diese durch Gnitzen übertragene Krankheit dar, die im vergangenen Herbst in den Niederlanden zu schweren Krankheitsgeschehen und hohen Tierverlusten v.a. in Schafhaltungen geführt hat. Mit der Eilverordnung liegt nun die rechtliche Grundlage vor, Impfungen gegen den neuen Serotyp 3 vorzunehmen. Derzeit bereitet das Land die Umsetzung einer finanziellen Unterstützung für die Impfung vor,“ sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannte Gnitzen, im Zeitraum Mai bis Oktober als hoch ein. BTV-3 hat sich nach erstmaligem Nachweis in den Niederlanden im September 2023 im Folgemonat bereits bis nach Niedersachsen ausgebreitet. Die Erkrankung kann insbesondere bei Schafen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verursachen. Auch bei Rindern kann sie zu deutlichen Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens mit Rückgang der Milchleistung führen.

Mit der aktuell beginnenden, intensiven Mückensaison ist zu befürchten, dass sich die Erkrankung in diesem Jahr - ohne den Einsatz von Impfstoffen - aufgrund der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land rasant ausweitet. Gemäß FLI hat sich die Impfung als die effektivste, sicherste und einzige Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit BTV zu schützen.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf, Impfstoffe standen bisher nicht zur Verfügung.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen oder Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen (derzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz) nach Schleswig-Holstein unterliegt der Genehmigungspflicht.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |

Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

Praxis­­philosophie

Wir sind eine seit über 80 Jahren etablierte Rinderpraxis. Unser spezialisiertes, engagiertes, und zukunftsorientiertes Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Gesundheit und das Management ihrer Herde kompetent zu Seite.

Ein gutes Netzwerk aus Beratern, Lehr- und Versuchsanstalten, sowie Rinderpraxen ermöglicht uns stetigen fachlichen Austausch. Unser Ziel ist es dadurch auch im Bereich Problemanalyse, strategische Bekämpfungsmaßnahmen und Produktionsoptimierung unsere Kunden zielführend und bestmöglich beraten zu können.